Im Bürgerlichen Gesetzbuch steht geschrieben: Wer fahrlässig oder vorsätzlich das Leben, den Körper, die Freiheit, die Gesundheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schaden verpflichtet. Dieses gilt in unbegrenzter Höhe und lebenslang.
Das gilt nicht nur bei beschädigten Sachwerten, sondern auch wenn man aus Unachtsamkeit einen Menschen so schwer verletzt, so dass dieser nicht mehr arbeiten kann. Die finanziellen Risiken deckt die private Haftpflichtversicherung.
Darüber hinaus gibt es für bestimmte Berufsgruppen, Wassersportler und Tierhalter darauf passend Zugeschnittene Haftpflichtversicherung.
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