Zu dieser Gruppe gehören Freiberufler, Selbstständige, Beamte, Beihilfeberechtigte, Studenten und Ärzte unabhängig von der Höhe des Einkommens. Sowie jeder Angestellte der mindestens 3 Jahre über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung liegt. Dieses wird jedes Jahr neu festgelegt.
Die angebotenen Leistungen in der privaten Krankenversicherung sind gegenüber den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen oft besser aufgestellt. Jeder Kunde kann sich im Prinzip seinen Leistungskatalog selber zusammenstellen lassen.
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Das die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen immer weiter gekürzt werden ist jedem durch die Medien oder eigenen Erfahrungen bekannt. Ob es die Sehhilfe, den Zahnersatz oder andere Zusatzleistungen betrifft, alles wird teurer durch höhere Eigenbeträge. Dem kann man mit einer privaten Krankenzusatzversicherung entgegenwirken.
Bei Abschluss einer solchen Zusatzversicherung muss man allerdings an die sogenannten Wartezeiten denken.
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