Doch auch für diesen Fall sollte man Vorsorge tragen, da die Angehörigen des Verstorbenen seit 2004 gesetzlich dazu verpflichtet sind, für die Bestattungskosten aufzukommen.
Möchte man seine Hinterbliebenen nicht unnötig mit solchen Kosten belasten, so sollte man frühzeitig Abhilfe schaffen, z.B. mit einer Sterbegeldversicherung.
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